Jahresarbeitsverdienstgrenze

Die Jahresarbeitsverdienstgrenze ist die Grenze, bis zu deren Höhe Angestellte zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet sind. Für die Berechnung, ob der Mitarbeiter die Jahresarbeitsverdienstgrenze überschritten hat, wird das zwölffache Gehalt des letzten Monats zuzüglich weiterer Leistungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld herangezogen. Die Jahresarbeitsverdienstgrenze wird häufig als Versicherungspflichtgrenze und gelegentlich als Jahreseinkommensgrenze bezeichnet. Sie ist höher als die für die Berechnung der maximalen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze. Die Bezeichnung der Jahresarbeitsverdienstgrenze als Versicherungspflichtgrenze trifft nur bedingt zu, da auch bei höheren Arbeitseinkünften eine Versicherungspflicht besteht, der Arbeitnehmer darf lediglich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.

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