Der Begriff der Jahresarbeitszeit bezieht sich traditionell auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit innerhalb eines Kalenderjahres. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Arbeitsvertrages statt einer täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit eine Jahresarbeitszeit zu vereinbaren. In diesem Fall bleibt der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Urlaub jedoch erhalten, so dass die auf die Urlaubstage entfallende Arbeitszeit ebenso wie Zeiten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall den Jahresarbeitszeitkonto zugebucht werden muss. Bei der Berechnung und Festlegung einer Jahresarbeitszeit ist zusätzlich darauf zu achten, dass innerbetriebliche Vereinbarungen gewährleisten, dass ständig ausreichend Mitarbeiter im Unternehmen anwesend sind und die Arbeitsorganisation gewährleistet wird.