Jahresmeldung

Der Begriff der Jahresmeldung bezeichnet unterschiedliche Meldetatbestände, welche mit einer jährlichen Mitteilungspflicht verbunden sind. Die bekannteste Jahresmeldung bezieht sich auf die für die Sozialversicherungen maßgeblichen Daten und ist vom Arbeitgeber zu erbringen. Die Pflicht zur Abgabe der Jahresmeldung an die gesetzliche Sozialversicherung durch den Arbeitgeber besteht für jeden Arbeitnehmer, welcher am letzten Tag des Jahres beschäftigt wurde. Die Jahresmeldung muss spätestens mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolgen, im Falle des Ausscheidens des Arbeitnehmers ist Mitte April der späteste Termin. Im Rahmen der Energieversorgung bezieht sich die Jahresmeldung auf die Menge des aus der Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten und eingespeisten Stromes. Kinderbetreuungseinrichtungen geben in ihrer Jahresmeldung an, ob sie über freie Plätze verfügen.

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