Jahresnettoeinkommen

Das Jahresnettoeinkommen bezieht sich grundsätzlich auf die gesamten Einkünfte, welches ein Wirtschaftssubjekt während eines Jahres erzielt hat. Abweichend von der üblichen Bedeutung des Jahresnettoeinkommens werten Kreditinstitute bei der Überprüfung der Kreditwürdigkeit Nebeneinkünfte häufig nicht als solches, so dass sie eigentlich das Jahresnettogehalt anstelle des tatsächlichen Jahresnettoeinkommens berücksichtigen. Eine weitere Ausnahme hinsichtlich der Interpretation des Jahresnettoeinkommens besteht, wenn dieses zur Berechnung des Krankengeldes benutzt wird; in diesem Fall dürfen sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen und Freiberuflern mit Anspruch auf Krankengeld nur die sozialversicherungspflichtigen Teile des Arbeitsentgeltes berücksichtigt werden und das Krankengeld das anteilige Jahresnettoeinkommen nicht übersteigen.

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