Das Jahresnettogehalt bezieht sich auf das Arbeitsentgelt und meint das Einkommen aus der abhängigen Berufstätigkeit, welches um Steuern und Sozialabgaben vermindert wurde. Bei der Zahlung von Krankengeld und Verletztengeld gilt, dass dieses zusammen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung das Jahresnettogehalt nicht übersteigen darf. Nicht nur umgangssprachlich wird das Jahresnettogehalt oft als Synonym für den Jahresnettolohn verwendet, sprachlich korrekt ist jedoch eine Differenzierung zwischen beiden Begriffen. Ein Jahresnettogehalt erzielen Gehaltsempfänger, während bei Lohnempfängern korrekterweise von einem Jahresnettolohn gesprochen werden kann. Dabei ist ein Gehalt fix vereinbart, während der Lohn anhand der geleisteten Arbeit berechnet wird.