Jahresnettokaltmiete

Die Jahresnettokaltmiete bezeichnet aus der Sicht des Vermieters die monatlichen Mieteinnahmen ohne Nebenkosten und ohne Heizkosten. Die Jahresnettokaltmiete ist sowohl für die Berechnung der Rendite einer Mietwohnung oder eines Miethauses als Geldanlage als auch für die maximale Kredithöhe, welche bei den meisten Banken das Zehnfache der Jahresnettokaltmiete beträgt, maßgeblich. Wenn Gemeinden eine Zweitwohnsteuer erheben, berechnet sich deren Höhe ebenfalls nach der vereinbarten Jahresnettokaltmiete. Die Jahresnettokaltmiete einer Immobilie wird auch verkürzt als Jahresnettomiete bezeichnet; zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Kurzbegriff nur verwendet werden, wenn der Mieter die Heizkosten direkt an den Energielieferanten bezahlt.

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