Juristische Person

Eine juristische Person ist eine aus mehreren Personen bestehende Einheit oder eine Vermögensmasse, welcher der Status der Rechtsfähigkeit verliehen wurde. Eingetragene Vereine gelten als Urform der juristischen Personen in Deutschland, alle anderen privatrechtlichen und handelsrechtlichen Formen bauen auf diesem auf. Des Weiteren sind Gemeinden und Städte, unter bestimmten Voraussetzungen auch religiöse Gemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts. Da juristische Personen rechtsfähig sind, können diese ebenso klagen wie verklagt werden. Personengesellschaften gelten jedoch nicht als juristische Personen, auch wenn sie unter Umständen eine teilweise Rechtsfähigkeit erlangen können. Juristische Personen aus anderen Staaten der EU müssen in Deutschland inländischen juristischen Personen rechtlich gleichgestellt werden.

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