Junktimgeschäft

Ein Junktimgeschäft ist ein Kompensationsgeschäft mit vertauschter Reihenfolge der beiden einzelnen Geschäftsteile und bedeutet somit, dass zunächst das Gegengeschäft und daran anschließend das Basisgeschäft durchgeführt wird. Das Wesen von Kompensationsgeschäften besteht darin, dass zwei Verträge miteinander verbunden sind. Kompensationsgeschäfte werden auch als Parallelgeschäfte bezeichnet und werden vorwiegend im internationalen Handel abgeschlossen. In der Vergangenheit dienten Kompensationsgeschäfte primär dem Handel mit Geschäftspartnern in sozialistischen Ländern, heutige Junktimgeschäfte beruhen seltener als früher auf einem Devisenmangel des ausländischen Geschäftspartners. In einer weiteren Bedeutung sind Kompensationsgeschäfte und damit auch Junktimgeschäfte auch im Börsenhandel möglich und bestehen aus zwei gegenläufigen Aufträgen an die Bank.

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