Junktim

Ein Junktim verbindet Regeln oder Verträge miteinander, welche auf Grund ihrer Eigenart auch unabhängig voneinander bestehen können. Eine besondere Bedeutung hat das Junktim im Rahmen des Außenhandels, wo es die Erfüllung eines Liefervertrages mit einem ausländischen Geschäftspartner daran bindet, dass dieser seinerseits eine andere Ware liefert. Das Junktim ist aber nicht auf Geschäfte mit ausländischen Partnern beschränkt, sondern kann sich auch auf gegenseitige Verträge mit inländischen Geschäftspartnern beziehen. Beispiele für moderne Junktim-Geschäfte mit zwei inländischen Geschäftspartnern ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages durch einen Telefonanbieter an ein Callcenter, welches sich im Gegenzug verpflichtet, die Kommunikationsdienstleistungen des Auftraggebers in Anspruch zu nehmen.

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