Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage ist ein Bestandteil der offenen Rücklage eines Unternehmens und entsteht sowohl durch die Ausgabe neuer Anteile als auch durch Ausgleichszahlungen der Gesellschafter für ihnen gegenüber gewährte Vorteile und durch Nachschusszahlungen. Des Weiteren kann zur Bildung der Kapitalrücklage ein Teil des nicht ausgeschütteten Gewinnes verwendet werden. Sofern die Kapitalrücklage gemeinsam mit der Gewinnrücklage noch keine zehn Prozent des Grundkapitals erreicht, müssen fünf Prozent des Jahresüberschusses der Gewinnrücklage zugeführt werden. Einstellungen in die und Entnahmen aus der Kapitalrücklage werden bei der Bilanzaufstellung vorgenommen. Die Kapitalrücklage gilt als eine Form der eigenkapitalbezogenen Außenfinanzierung.

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