Kapitalpuffer

Der Kapitalpuffer meint im Bankwesen einen Mindestbetrag an Eigenkapital, welcher bei Banken als Eigenkapital vorhanden sein müssen. Der Kapitalpuffer bezieht sich auf die Summe der vergebenen Kredite und ist von der Bonität des Kreditnehmers abhängig. Unabhängig voneinander haben die Finanzaufsicht der EU den Kapitalpuffer für alle Darlehen und die Finanzaufsichtsbehörde der Schweiz den Mindestpuffer für Immobilienkredite erhöht. Besonders große und für das Banksystem ihres Landes wichtige Banken müssen laut EU-Vorgaben einen zusätzlichen Kapitalpuffer bilden. In einer allgemeinen Bedeutung meint der Kapitalpuffer auch die in einem Betrieb oder einem privaten Haushalt vorhandene Liquiditätsreserve. In diesem Fall dient der Kapitalpuffer dem Begleichen unerwarteter Ausgaben.

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