Kapitalstockverfahren

Das Kapitalstockverfahren wird von Versicherungsunternehmen bei der Lebensversicherung und der privaten Rentenversicherung benutzt. Beim Kapitalstockverfahren wird das eingezahlte Kapital dem einzelnen Kunden zugeordnet und für diesen gewinnbringend angelegt. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls erfolgt eine Auszahlung an den Versicherungsnehmer, wobei die Höhe der monatlichen Zahlung sich an der statistischen Lebenserwartung orientiert. Das Kapitalstockverfahren wird auch als Kapitalbildungsverfahren bezeichnet und steht im Gegensatz zum Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, bei welchem die eingenommenen Gelder sofort an heute anspruchsberechtigte Rentner ausgeschüttet werden. Voraussetzung für ein funktionierendes Kapitalstockverfahren ist die weitgehende Stabilität der Kapitalmärkte.

^