Kassenschein

Der Kassenschein ist ein Alternativbegriff für die Kassenanweisung in ihrer ursprünglichen Bedeutung. Hierbei handelt es sich um die Vorläufer der heutigen Banknoten, welche 1874 zunächst durch den Reichskassenschein abgelöst wurden. Ein Kassenschein berechtigte den Inhaber, beim Emittenten den aufgedruckten Gegenwert in Münzen anzufordern. Kassenscheine waren keine offiziellen gesetzlichen Zahlungsmittel, sie wurden auf Grund ihrer einfachen Übertragbarkeit jedoch wie solche verwendet. Andere Bezeichnungen für den Kassenschein sind Kassenbillets, Tresorscheine und Bankscheine. Vor 1874 konnten Kassenscheine auch von dazu berechtigten Privatbanken ausgegeben werden, während die dann eingeführten Reichskassenscheine von der Reichs-Schuldenverwaltung emittiert wurden. In einer weiteren Bedeutung bezeichnen Weiterbildungseinrichtungen das nach einem entsprechenden Lehrgang ausgestellte Zertifikat über die Arbeit eines Kassierers als Kassenschein.

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