Kaufangebot

Das Kaufangebot besteht darin, dass ein potentieller Käufer einem möglichen Verkäufer das Angebot unterbreitet, eine Ware zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Händler das Kaufangebot annimmt. Diese Annahme kann durch das entsprechende Handeln wie durch den Versand oder die Übergabe des Artikels erfolgen. Ein Kaufangebot stellt üblicherweise eine verbindliche Handlung dar, es kann aber durch einfache Angabe eines Vorbehalts als freibleibend oder unverbindlich erklärt werden. Im Börsenhandel dient das Kaufangebot zu einem überhöhten Preis dazu, Aktionäre zum Verkauf ihrer Anteile zu bewegen und auf diese Weise die Mehrheit an einem Unternehmen zu erhalten.

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