Kleinunternehmer

In den meisten Fällen arbeitet in einem Klein- oder Kleinstunternehmen lediglich der Inhaber. Dabei haftet dieser unbeschränkt mit dem Betriebsvermögen und dem Privatvermögen. Informationen zu speziellen Regelungen für Kleinunternehmer bietet das Kleinunternehmerförderungsgesetz. Darin wird unter anderem bestimmt, dass erst ab einem bestimmten erzielten Jahresumsatz eine Umsatzsteuer entrichtet werden muss. Lag der Umsatz im vorherigen Jahr unter einer Summe von € 17.500,00 und wird der Umsatz im laufenden Jahr zuzüglich der damit verbundenen Steuern einen Betrag von € 50.000,00 nicht überschreiten, so fällt keine Umsatzsteuer an. Bei allen Kleinunternehmern besteht jedoch eine Pflicht zur Buchführung. Diese hat schriftlich zu erfolgen. Ebenfalls zu erfolgen hat eine Einnahme-Überschussrechnung.

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