Kollektivvertrag

In Österreich bezeichnet der Kollektivvertrag den zwischen Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden abgeschlossenen Vertrag, er entspricht weitgehend dem deutschen Tarifvertrag. Der Kollektivvertrag gilt in Österreich auch für Nichtmitglieder der Gewerkschaft auf Arbeitnehmerseite, Arbeitgeber sind dort zur Mitgliedschaft im Berufsverband verpflichtet. In Deutschland bezeichnet der Kollektivvertrag den Vertrag zwischen der GKV als Vertretung der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung und regelt die Vergütung der Vertragsärzte, so dass diese nicht mit jeder einzelnen Krankenkasse abrechnen müssen. Der deutsche Kollektivvertrag ist die Voraussetzung für den einfachen Arztbesuch mit der Krankenversicherungskarte. Eine weitere Aufgabe des Kollektivvertrages ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung am Wochenende sowie während der Nachtstunden.

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