Kombilohn

Bei einem Kombilohn beziehen Arbeitnehmer neben ihrem Lohn eine zusätzliche staatliche Transferleistung. In Deutschland stellt aktuell die Aufstockung der Löhne bei Beziehern geringer Einkommen im Rahmen des SGB II (Hartz IV für Berufstätige) faktisch einen Kombilohn dar. Kritisiert wird der dauerhafte Kombilohn als Mittel zur Lohnsubvention, durch welches der Arbeitgeber von einer angemessenen Bezahlung abgehalten wird. Besonders zeitlich begrenzte Kombilöhne sind geeignet, Arbeitslose auf eine neue Arbeitsstelle zu vermitteln. Während der klassische Kombilohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, erhält beim Modell des Lohnkostenzuschusses der Arbeitgeber die Zuwendung seitens der staatlichen Stelle als Ausgleichszahlung für seine Lohnkosten.

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