Kontoausgleichsgebot

Das Kontoausgleichsgebot ist eine der möglichen Grundlagen bei der Bewertung betrieblicher Zahlungsströme. Das Kontoausgleichsgebot besagt, dass vor der Übertragung in die betriebliche Ergebnisrechnung der Saldo des Kreditkontos auf das Buchungskonto des finanzierten Gutes übertragen werden muss. Eine weitere Bedeutung hatte der Begriff Kontoausgleichsgebot bei privaten Girokonten einiger weniger Banken wie der Postbank; während der 1980er Jahre durften Kunden der Postbank ihren Dispositionskredit maximal drei Monate lang in Anspruch nehmen und mussten spätestens nach diesem Zeitraum ihr Konto wieder ausgleichen. Ein vergleichbares regelmäßiges Kontoausgleichsgebot beim Girokonto wird heute in Deutschland von keiner Bank verlangt.

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