Als Kontoauflösung wird überwiegend die Aufgabe eines Bankkontos auf Kundenwunsch oder infolge einer Kündigung durch die Bank bezeichnet. Der Begriff kann sich aber auch auf die Schließung eines Kundenkontos beziehen. Im Todesfall erfolgt die Kontoauflösung im Anschluss an die Auszahlung des Guthabens an die Erben, nachdem der Bank der Erbschein vorgelegt wurde. Alternativ kann ein Bevollmächtigter nach dem Ableben des Kontoinhabers die Auflösung des Kontos veranlassen. Die von einigen Banken weiterhin im Preisverzeichnis genannten Entgelte für eine vom Kunden gewünschte Kontoauflösung sind der aktuellen Rechtsprechung zufolge nicht zulässig. Sparkonten werden aufgelöst, wenn der Inhaber das vollständige Guthaben abhebt. Bei Kreditkonten erfolgt die Kontoauflösung automatisch, sobald der Kreditvertrag vollständig ausgeglichen wurde.