Konvertierungsprämie

Die Konvertierungsprämie oder Konversionsprämie wird bei Konvertierungsanlagen häufig Zeichnern angeboten, falls diese bei einer Verringerung des Zinssatzes oder einer Verlängerung der Laufzeit nicht von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Mit der Konvertierungsprämie, welche wirtschaftlich bei Zinssenkungen nur sinnvoll ist, wenn sie geringer als die ausfällt, verhindern Emittenten einen Teil der auf Grund ihrer vorgenommenen Veränderungen möglichen Kündigungen. In einer weiteren Bedeutung wurde die Konvertierungsprämie an Landwirte für die Stilllegung von Feldern bezahlt, wenn diese für die Lebensmittelproduktion nicht benötigt wurden. Die Flächenstilllegung diente dem Abbau von Nahrungsmittelbergen. Ebenfalls als Konvertierungsprämie bezeichnet wird gelegentlich eine Vergünstigung für die Umstellung einer Heizung oder eines Fahrzeuges auf umweltgerechte Energieträger.

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