Konzern

Der Begriff Konzern bezeichnet den Zusammenschluss verschiedener Unternehmen, wobei eine Firma als beherrschend gilt. Die einzelnen Firmen eines Konzerns sind wirtschaftlich nicht selbstständig, stellen jedoch jeweils eine eigene Bilanz und eine eigene Erfolgsrechnung auf. In juristischer Hinsicht bildet jede Einzelfirma eines Konzerns ein eigenes Rechtssubjekt. Die Konzernbildung kann durch den Zusammenschluss unterschiedlicher Firmen oder durch die aktive Gründung von Tochterunternehmen erfolgen. Die beherrschende Gesellschaft kann als Muttergesellschaft oder als Holding auftreten. Eine Holding übt ihrerseits keine weitere Geschäftstätigkeit als die Verwaltung des unter ihrer Leitung stehenden Konzerns aus. Konzerne verfügen infolge ihrer Größe oftmals nicht nur über eine große wirtschaftliche Macht, sondern können auch politischen Einfluss ausüben.

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