Konzernumlage

Die Konzernumlage wird von den Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaften abgeführt und deckt einen Teil der Kosten für von dieser erbrachte Dienstleistungen ab. In den meisten Konzernen werden die Kosten für die Datenverarbeitung ebenso über die Konzernumlage abgerechnet wie die Mitbenutzung vorhandener Marken und Patienten sowie häufige Dienstleistungen wie der Zugriff auf die Rechtsabteilung und die Steuerberatung des Konzerns. Weitere konzernintern erbrachte Leistungen werden üblicherweise zusätzlich zur Konzernumlage berechnet. Die Aufteilung der Konzernumlage erfolgt üblicherweise nach einem Schlüssel, welcher sowohl Festbeträge als auch prozentual zu berechnende Kostenbeteiligungen umfasst. Wenn einzelne Konzerngesellschaften über deutlich verschiedene Wirtschaftslagen verfügen, werden diese oftmals bei der Schlüsselfestlegung für die Konzernumlage berücksichtigt.

^