Konzernsteuerrecht

Der Begriff Konzernsteuerrecht geht davon aus, dass es für Konzerne ein besonderes Steuerrecht gäbe. Ein spezielles Konzernsteuerrecht ist in Deutschland und den meisten anderen europäischen Staaten jedoch unbekannt, vielmehr ergeben sich die Richtlinien zur Besteuerung von Konzernen aus den für Kapitalgesellschaften geltenden Steuergesetzen. Es besteht bei einem Konzern jedoch die Möglichkeit, hinsichtlich der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer die Steuerlast in gesetzlich definierten Grenzen zwischen der Muttergesellschaft und den Tochtergesellschaften zu verteilen. Hinsichtlich der Umsatzsteuer lassen sich Konzerngesellschaften als ein Unternehmen betrachten, so dass die Berechnung der Mehrwertsteuer bei konzerninternen Rechnungen entfällt. Angesichts des durch die Nichtberechnung ebenfalls entfallenden Vorsteuerabzuges ist das Konzernsteuerrecht hinsichtlich der Umsatzsteuer jedoch ergebnisneutral.

^