Konzernrichtlinie

Eine Konzernrichtlinie ist eine Richtlinie, welche in allen Teilbereichen eines Konzerns zu beachten ist und üblicherweise von der Muttergesellschaft erlassen wurde. Besonders häufig verwendet die Deutsche Bahn AG den Begriff der Konzernrichtlinie. Eine Konzernrichtlinie hat auch dann keine Gesetzeskraft, wenn sie von einem ehemals bundeseigenen Unternehmen erlassen wurde, ihre Befolgung ist jedoch üblicherweise vertraglich geregelt. In vielen Konzernen regeln Konzernrichtlinien das gemeinsame Auftreten der einzelnen Konzerngesellschaften in der Öffentlichkeit. Des Weiteren wird die Mutter-Tochter-Richtline, welche der Aufstellung vergleichbarer Bilanzen eines Konzernes sowie der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaften dient, umgangssprachlich als Konzernrichtlinie bezeichnet.

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