Krankengeld

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und dient als Lohnersatz nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Lohnfortzahlung. Das Krankengeld wird vom Bruttoeinkommen berechnet und beträgt siebzig Prozent der regelmäßigen Bezüge; es darf jedoch nicht höher als neunzig Prozent des Nettoeinkommens ausfallen. Neben erkrankten Arbeitnehmern haben auch Eltern eines kranken Kindes, welches jünger als zwölf Jahre ist, Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Wenn Selbstständige Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, können sie freiwillig einen Krankengeldanspruch vereinbaren; bei einer Versicherung über die Künstlersozialkasse besteht dieser grundsätzlich ab dem dreiundvierzigsten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Private Krankenkassen bieten als Alternative das Krankentagegeld an.

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