Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer kann sowohl für die Zulassung als auch für die Haltung eines Kraftfahrzeuges erhoben werden. In Deutschland wird lediglich das Halten eines Kraftfahrzeuges besteuert, die Zulassungsgebühren gelten rechtlich nicht als Steuern. In Deutschland erhält der Staat das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer; die Erhebung erfolgt zurzeit durch das Finanzamt und ab 2014 durch die Zollverwaltung. Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer richtet sich auch nach dem durchschnittlichen Ausstoß von Schadstoffen durch ein Fahrzeug, auf diese Weise besteht eine zusätzliche Motivation zur Anschaffung schadstoffarmer Fahrzeuge. Die Steuerpflicht entsteht bei der Kraftfahrzeugsteuer jedoch erst mit der Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr und nicht mit dem bloßen Besitz. Die Höhe der zu zahlenden Kraftfahrzeugsteuer lässt sich hierbei bequem auch online berechnen.

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