Krankenversicherungssystem

Das Krankenversicherungssystem eines Landes gibt an, in welcher Form die Krankenversicherung eines Landes geregelt wird. In Deutschland bestehen die Krankenversicherungssysteme der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung nebeneinander. Sie ergänzen einander, da Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen Ergänzungsleistungen privat absichern können. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung beruht grundsätzlich auf Sachleistungen, während die private Krankenversicherung zumeist eine Kostenerstattung vornimmt. Eine dritte Variante des Krankenversicherungssystems in Deutschland bilden die Beihilfe für Beamte und der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung der Soldaten. In einigen anderen Ländern besteht als Krankenversicherungssystem ein staatliches Gesundheitssystem, bei welchem die Ärzte Angestellte des Staates und Arztbesuche grundsätzlich für den Patienten kostenfrei sind.

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