Krankenversicherung

Die Krankenversicherung trägt die Kosten für die Behandlung von Krankheiten beim Arzt, beim Zahnarzt sowie im Krankenhaus. Ebenso leistet die Krankenversicherung Zuschüsse zum Zahnersatz. Des Weiteren ist die Krankenversicherung für die Übernahme der Entbindungskosten sowie die Auszahlung des Krankengeldes zuständig; die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zudem die Kosten einer Reha-Maßnahme, sofern diese nicht in den Verantwortungsbereich der Rentenversicherung fällt. Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam; Mitgliedern einer privaten Krankenvollversicherung steht ebenfalls ein Zuschuss ihres Arbeitgebers zu. Da die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Behandlungskosten übernimmt, bieten private Krankenversicherungsgesellschaften zahlreiche Zusatzversicherungen an. In Deutschland besteht eine generelle Krankenversicherungspflicht.

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