Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Tag der Krankschreibung. Üblich ist die Vereinbarung einer Leistungspflicht des Versicherers nach sechs Wochen Erkrankung, da zu dieser Zeit der Anspruch auf die Lohnfortzahlung ausläuft. Selbstständige und Freiberufler können eine Auszahlung ab dem ersten Krankheitstag beantragen. Nur wenige Versicherer bieten bislang die für Mitglieder der Künstlersozialkasse sinnvolle Krankentagegeldversicherung für die ersten sechs Krankheitswochen an. Ein derartiges Angebot ist wünschenswert, da die KSK zwar nach Ablauf von sechs Wochen Krankengeld zahlt, Künstler bis dahin aber keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Die Summe aus Krankentagegeld und Krankengeld beziehungsweise Verletztengeld darf das übliche Arbeitseinkommen nicht überschreiten, was bei Leistungen der Berufsgenossenschaften dazu führt, dass auf das Tagesgeld zumeist kein zusätzlicher Anspruch besteht.

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