Kreditabtretung

Die Kreditabtretung meint den Verkauf einer aus einem Kreditvertrag begründeten Forderung. Eine Kreditabtretung verändert den bestehenden Kreditvertrag mit Ausnahme eines für den Schuldner neuen Gläubigers nicht und führt nicht zu einem besonderen Kündigungsrecht. Die Kreditabtretung ist grundsätzlich erlaubt, sofern sie im Kreditvertrag nicht ausgeschlossen wird. Als Nachteil einer Kreditabtretung gilt, dass der Forderungskäufer im Gegensatz zur ursprünglichen Vertragsbank eventuell erforderlich werdende Änderungswünsche des Kreditnehmers hinsichtlich der Rückzahlungsvereinbarung üblicherweise ablehnt. Sofern diese Möglichkeit vertraglich vereinbart wurde und nicht nur auf Kulanz beruht, bleibt der Erwerber der Forderung nach einer Kreditabtretung jedoch an den ursprünglichen Kreditvertrag gebunden.

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