Der Kredit meint zumeist ein vorübergehend gewährtes Darlehen in Geldform. Daneben kann ein Kredit auch in der Form eines Zahlungszieles sowie als Sachleistung gegeben werden. Innerhalb der betrieblichen Buchführung wird zudem die Habenseite als Kredit bezeichnet, teilweise wird zur sprachlichen Differenzierung für diesen Fall die Schreibweise Credit verwendet. Die organisierte Vergabe von Krediten bedarf einer Genehmigung durch die Finanzaufsicht, während private Gefälligkeitskredite ebenso wie das Einräumen einer Zahlungsfrist durch einen Lieferanten ohne Genehmigung erlaubt sind. Bei einem Kredit erwirbt der Kreditnehmer die sachliche und die rechtliche Verfügungsgewalt über den Kreditgegenstand, seine Verpflichtung besteht in der Rückzahlung des Kreditbetrages oder der Rückgabe des Gegenstandes gemäß der getroffenen Vereinbarung.