Kurzuschuss UV

Die private Unfallversicherung enthält in der Regel eine Klausel, wonach der Versicherer im Falle einer Kur eine Kurbeihilfe beziehungsweise einen Kurzuschuss zahlt. Voraussetzung für die Auszahlung des Kurzuschusses durch die private Unfallversicherung ist, dass die Kur innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfallereignis beginnt. Zudem muss sie medizinisch notwendig sein und in einem ursächlichen Zusammenhang mit den dabei erlittenen Verletzungen stehen. Zudem erfordert der Kurzuschuss in der Regel eine mindestens dreiwöchige Behandlung im Rahmen einer stationären Kur, wenige Verträge sehen zusätzlich eine Versicherungsleistung für teilstationäre oder ambulante Kuren vor. Die Höhe des Kurzuschusses der privaten Unfallversicherung lässt sich frei im Versicherungsvertrag vereinbaren.

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