Kurzuschuss KV

Der Kurzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen bezieht sich auf Vorsorgekuren, für welche die Sozialversicherung einen täglichen Zuschuss zahlt. Dieser trägt zur teilweisen Deckung der Aufenthaltskosten während einer Vorsorgekur bei. Einige Krankenkassen bieten als Sonderleistung einen Kurzuschuss für eine Fitnesskur oder eine Vitalkur an. Bei klassischen Vorsorgekuren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum Kurzuschuss die Kosten der medizinisch notwendigen Kurbehandlungen. Bei Rehabilitationskuren ist grundsätzlich kein Kurzuschuss erforderlich, da die gesetzliche Krankenversicherung die Unterbringungskosten in der Kurklinik in diesem Fall direkt mit dieser abrechnet. Private Krankenversicherer übernehmen Kurkosten im Regelfall nicht beziehungsweise nur für die Anschlussheilbehandlung, sie bieten zum Teil jedoch die Vereinbarung eines pauschalen Kurzuschusses beziehungsweise Kurtagesgeldes gegen die Bezahlung einer Zusatzprämie an.

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