Kurzarbeitergeld ist die Ersatzleistung, welche der Arbeitnehmer im Falle einer vorübergehenden Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit auf Antrag erhält. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht jedoch nicht, wenn die erforderliche vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit branchenüblich oder witterungsbedingt ist. Somit erhalten Leiharbeiter grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld, da der gelegentliche Arbeitsmangel branchentypisch ist und das entsprechende finanzielle Risiko somit vom Arbeitgeber zu tragen ist; in der Baubranche ersetzt das Schlechtwettergeld das Kurzarbeitergeld während der Winterperiode. Kurzarbeitergeld wird üblicherweise für einen Zeitraum von sechs Monaten gezahlt, dieser kann jedoch auf ein Jahr oder in Ausnahmefällen auf maximal zwei Jahre ausgeweitet werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beläuft sich in der Berechnung auf sechzig bis siebenundsechzig Prozent des ausfallenden Einkommens.