Lastschriftmandat

Das Lastschriftmandat bezeichnet die Erlaubnis zur Vornahme einer Lastschrift. Mit der Einführung des SEPA-Verfahrens sind die Vorschriften für das Lastschriftmandat gegenüber dem zuvor in Deutschland verwendeten System deutlich gestiegen. Ein Lastschriftmandat kann dauerhaft oder für eine einmalige Lastschrift erteilt werden. Die unter anderem bei Kartenzahlungen ohne Geheimzahleingabe vorkommenden einmaligen Lastschriften erfordern das entsprechende einfache Lastschriftmandat, welches Kunden weiterhin durch das Unterschreiben des Zahlungsbeleges erteilen konnten. Bereits zum Zeitpunkt der SEPA-Umstellung erteilte dauerhafte Lastschriftmandate wurde zwar automatisch umgestellt, der zur Abbuchung berechtigte Zahlungsempfänger musste Kunden aber über über die neue Mandatsnummer informieren.

^