Lastschriftinkasso

Das Lastschriftinkasso bezeichnet alle beim Einziehen von Lastschriften erforderlichen Schritte. Inkasso bezieht sich hierbei ausdrücklich nicht auf das Eintreiben nicht pünktlich bezahlter Forderungen, sondern allgemein auf jede Art der Betreibung von Eingangszahlungen. Aktiv als Zahlungsempfänger teilnehmen können Kontoinhaber erst, wenn sie mit ihrer Bank eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Der Zahlungspflichtige kann die Erlaubnis zum Lastschriftinkasso formlos in Textform erteilen, zusätzlich verwenden die meisten Behörden und Firmen Formulare. Das Lastschriftinkasso wird bei Bestellungen von Verbrauchern als eine Form der Vorkasse wahrgenommen, tatsächlich können sie der durchgeführten Lastschrift jedoch nachträglich widersprechen. Die Zahlung mit EC-Karte und Unterschrift stellt im Gegensatz zum Zahlverfahren mit Eingabe der Geheimzahl eine Variante des Lastschriftinkassos dar.

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