Lastschriftgenehmigung

Die Lastschriftgenehmigung bezeichnet einerseits die Erlaubnis des Kontoinhabers, dass der Zahlungsempfänger den Betrag von seinem Girokonto mittels einer Lastschrift einziehen darf. Diese Form der Lastschriftgenehmigung kann dauerhaft (bis auf Widerruf) oder für einen einmaligen Zahlungsvorgang erteilt werden. Bei der Kartenzahlung ohne Eingabe der Geheimzahl handelt es sich um eine Sonderform der Lastschriftgenehmigung. In einer weiteren Bedeutung meint die Lastschriftgenehmigung die Entscheidung eines Sachbearbeiters der Bank, eine eingereichte Lastschrift trotz des überzogenen Kontos durchzuführen und auf diese Weise eine Lastschriftrückgabe zu vermeiden. Auch die Akzeptanz des Lastschriftverfahrens durch einen Zahlungsempfänger lässt sich als (passive) Lastschriftgenehmigung bezeichnen.

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