Lastschriftgebühren ist die fehlerhafte Bezeichnung von Banken für Lastschriftentgelte. Diese berechnen sie den zum Einzug von Zahlungen mittels einer Lastschrift berechtigten Kontoinhabern, wenn das Kontomodell keine pauschale Abrechnung vorsieht. Des Weiteren fallen Lastschriftgebühren oder Lastschriftentgelte bei einigen Fluggesellschaften an, die grundsätzlich einen Aufpreis zu den eigentlichen Flugpreisen für das gewählte Zahlungsmittel verlangen. Entsprechende Lastschriftgebühren oder Lastschriftentgelte sind vor allem bei Billigfluggesellschaften verbreitet. Nicht zulässig sind Lastschriftgebühren gegen den Kontoinhaber, wenn eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird. Statthaft ist allerdings die Berechnung eines Entgelts für eine nicht durchgeführte Lastschrift gegenüber dem Einreichenden, wobei dieser die ihm entstandenen Kosten an den Kunden weitergeben darf.