Lastschriftverfahren

Als Lastschriftverfahren werden zwei unterschiedliche Formen bezeichnet, mittels derer der Zahlungsempfänger Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen einzieht. Das klassische Lastschriftverfahren ist die Einzugsermächtigung, bei welcher der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger das Recht einräumt, einen gleichbleibenden oder variablen Betrag von seinem Girokonto einzuziehen. Das Bezahlen mit Unterschrift löst eine einmalige Erlaubnis für die Einzugsermächtigung aus. Bei einem Abbuchungsauftrag hingegen erfolgt die Beauftragung, die entsprechende Lastschrift durchzuführen, an das Geldinstitut des Zahlungspflichtigen. Der Zahler muss darauf achten, am Fälligkeitstag einer Lastschrift genügend Geld auf dem Konto zu haben, ansonsten kann die Bank die Einlösung einer vorgelegten Lastschrift verweigern.

^