Der Begriff Lastschriftwiderruf kann als Synonym für einen Lastschriftwiderspruch oder für den Vorgang des Entziehens einer Einzugsermächtigung für künftige Zahlungen verwendet werden. Der Widerruf künftiger Lastschriften ist an den Vertragspartner zu richten, während der Widerspruch gegen eine durchgeführte Lastschriftbuchung bei der Bank des Kontoinhabers erfolgt. Viele Geldinstitute ermöglichen den Lastschriftwiderruf über das Online-Banking, einige Banken bestehen jedoch weiterhin darauf, dass ihre Kunden einen Widerspruch gegen eine durchgeführte Lastschrift schriftlich einreichen. Der Lastschriftwiderruf ist ohne Angabe von Gründen möglich. Er befreit selbstverständlich nicht von der Pflicht zur Bezahlung eines rechtmäßig abgebuchten Betrages.