Lastschriftwiderspruch

Bei Lastschriften ist ein Widerspruch möglich. Diesen richtet der Kontoinhaber an seine Bank, woraufhin diese die eingezogene Lastschrift zurückbucht. Der Unterschied zwischen einer Lastschrift und einer Abbuchung, gegen die kein Widerspruch möglich war, besteht seit der Einführung des SEPA-Systems bei Privatkonten nicht mehr. Der Kontoinhaber muss für den Widerspruch gegen eine durchgeführte Lastschrift keinen Grund angeben. Umgangssprachlich wird der Widerruf einer erteilten Lastschrifterlaubnis mitunter ebenfalls als Widerspruch bezeichnet. Viele Banken ermöglichen den Lastschriftwiderspruch im Online-Banking, einige Geldinstitute bestehen weiterhin auf einem schriftlichen Widerspruch. Der Lastschriftwiderspruch befreit selbstverständlich nicht von der Zahlungspflicht bei rechtmäßig angeforderten Beträgen.

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