Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich ist eine Leistungsbeschreibung Bestandteil jeden Werkvertrages und vieler Kaufverträge und sagt aus, welche Leistung der die Sachleistung zu erbringende Vertragspartner zu erbringen hat. Von besonderer Bedeutung ist die Leistungsbeschreibung im Rahmen des Baurechts, wobei sie mit einem Leistungsverzeichnis oder einem Leistungsprogramm verbunden ist. Die Leistungsbeschreibung bei einem Bauvertrag bildet in der Regel die Grundlage für die Bezahlung des Leistungserbringers nach Baufortschritt. Bei auszuschreibenden Bauleistungen muss die Leistungsbeschreibung so eindeutig abgefasst werden, dass jeder Bewerber um die Durchführung der Arbeiten die zu erbringenden Bauleistungen eindeutig interpretieren kann. Bei einer Vereinbarung zur Durchführung technischer Arbeiten wird die Leistungsbeschreibung überwiegend als Pflichtenheft bezeichnet.

^