Leistungsbeschränkungen

Leistungsbeschränkungen sind im Gesundheitswesen sowie in der Versicherungswirtschaft Ausschlüsse im Leistungskatalog und in vielen Fällen mit Leistungsausschlüssen gleichzusetzen. Daneben kann eine Leistungsbeschränkung auch der Höhe nach gegeben sein oder durch Zuzahlungen der Versicherungsnehmer verwirklicht werden. Mit Bezug auf den Fuhrpark meint die Leistungsbeschränkung eine durch technische Methoden bewirkte Drosselung der maximalen Geschwindigkeit und lässt sich von erfahrenen Autobastlern überwinden; diese Überwindung führt jedoch unter Umständen zum Verlust der Betriebserlaubnis, zumal eine Leistungsbeschränkung in einigen Fällen für die Führerscheinklasse, welche zum Führen eines Fahrzeuges berechtigt, maßgeblich ist. Mit Bezug auf die Energieerzeugung und die Energiewirtschaft wird unter einer Leistungsbeschränkung überwiegend die eingeschränkte Möglichkeit zur Speicherung elektrischer Energie beziehungsweise der mit dieser unvermeidbar verbundene Energieverlust verstanden.

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