Leistungsvorbehaltklausel

Die klassische Leistungsvorbehaltklausel bezieht sich auf eine Änderung des vereinbarten Preises als Folge einer Inflation und wird überwiegend bei langfristigen Verträgen zwischen Kaufleuten verwendet. In Verträgen mit einer Leistungsvorbehaltklausel ist festzulegen, ab welcher Inflationshöhe sie greift. In der Praxis wird auch eine Klausel als Leistungsvorbehaltklausel bezeichnet, wonach der Lieferant von der Pflicht zur Warenlieferung befreit wird, wenn er dieser aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht nachkommen kann. Für den Endverbraucher maßgeblich ist die Leistungsvorbehaltklausel im ursprünglichen Sinn bei der Buchung und Zahlung einer Reise, wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt ein längerer Zeitraum vergeht und der Veranstalter sich eine Preisanpassung auf Grund von Kostensteigungen bei Energiepreisen vorbehält.

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