Leistungsverzeichnis

Im Baurecht ist das Leistungsverzeichnis die Auflistung der insgesamt anfallenden Leistungen, wobei eine Aufteilung in verschiedene Lose üblich ist. Innerhalb der Lose - oder auch direkt, falls keine Losaufteilung erfolgt - wird das Leistungsverzeichnis als Tabelle geführt und gibt die Positionsnummer sowie die Menge, einen Text und die maßgeblichen Preise als Einzelpreise und als Gesamtpreis an. Des Weiteren verwenden Dienstleister den Begriff des Preis- und Leistungsverzeichnisses, um ihren Kunden die angebotenen Dienstleistungen und die dafür zu entrichtenden Entgelte mitzuteilen. Ein reines Leistungsverzeichnis informiert ausschließlich über die möglichen Leistungen und ist sinnvoll, wenn die Abrechnung nach dem Arbeitsaufwand eines Einzelfalls erfolgt.

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