Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen im rechtlichen Sinn sind die Leistungen der Sozialversicherung, welche einen Lohnausfall (teilweise) ausfallen. Lohnersatzleistungen werden heute offiziell als Entgeltersatzleistungen bezeichnet. Umgangssprachlich nennen Betriebe teilweise die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub des Arbeitnehmers ebenfalls Lohnersatzleistung, rechtlich handelt es sich dabei jedoch um Arbeitsentgelt. Die Bezugszeit der Lohnersatzleistungen gilt für die Rentenberechnung als Beitragszeit. Die Lohnersatzleistungen sind zumeist niedriger als das Arbeitsentgelt, eine Ausnahme gilt beim Verletztengeld nach Arbeitsunfällen. Die Altersrente ist im Gegensatz zum von der Rentenversicherung bezahlten Übergangsgeld keine Lohnersatzleistung. Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt und müssen deswegen in der Steuererklärung angegeben werden.

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