Lohndumping

Lohndumping ist die Unterschreitung der ortsüblichen Lohnzahlungen beziehungsweise des Tariflohns und führt regelmäßig zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten beim Arbeitnehmer. Umgangssprachlich wird auch die Verlagerung der Fertigung in das Ausland als Lohndumping bezeichnet, wenn im Produktionsland geringe Löhne bezahlt werden. Rechtlich kein Lohndumping liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einen niedrigen Tariflohn und somit den Mindestlohn bezahlt. Dennoch werden niedrige Tariflöhne in der öffentlichen Diskussion teilweise als Lohndumping angesehen. Das gilt besonders, wenn der Arbeitnehmer auf Grund der geringen Lohnhöhe Sozialleistungen beantragen muss. Richtiger wäre die Bezeichnung Niedriglohn. Das Lohndumping kann außer in der Bezahlung eines zu geringen Lohnes für die jeweilige Lohngruppe auch in der bewussten Falscheinstufung bestehen.

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