Lohnsteuer

Lohnsteuer ist der bei Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit vorgenommene Steuerabzug, während sich die Einkommenssteuer (in Gesetzestexten im Gegensatz zur üblichen Schreibweise als Einkommensteuer bezeichnet) je nach Sprachgebrauch entweder auf das gesamte Einkommen bezieht und den Steuerabzug aus Einkommen weiterer Einkommensarten meint. Die Lohnsteuer wird durch den Arbeitgeber einbehalten und von diesem an das Finanzamt abgeführt. Lohnsteuer ist nicht ausschließlich vom ausgezahlten Arbeitslohn zu entrichten, da auch geldwerte Leistungen eine Steuerpflicht bewirken. Sowohl bei den meisten geldwerten Leistungen als auch bei geringfügigen Beschäftigungen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine pauschale Versteuerung der entsprechenden Bezüge vorzunehmen, in diesem Fall werden sie dem Arbeitnehmer nicht als Einnahmen hinsichtlich der Steuerprogression angerechnet.

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