Lohnsteuer-Identifikationsnummer

Die Lohnsteuer-Identifikationsnummer für Arbeitnehmer galt von 2003 bis 2010, ihr offizieller Name lautete elektronische Transfer-Identifikationsnummer (eTIN). Sie diente der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerdaten durch den Arbeitgeber an das Finanzamt und bestand aus einer Verschlüsselung des Vor- und Nachnamens sowie des Geburtsdatums. Mit der Einführung der eTIN wurden Angaben zu den Sozialversicherungsleistungen und Arbeitsentgelten im Lohnsteuerjahresausgleich eigentlich überflüssig, da die Daten den Finanzämtern bereits elektronisch vorlagen, verlangt wurden sie trotzdem. Inzwischen werden die Aufgaben der eTIN von der Identifikationsnummer übernommen. Die eTIN umfasste vierzehn Stellen, ungewöhnlich war die Umwandlung der Buchstabengruppe “Sch“ im Namen zu einem “Y“.

^