Miete

Die Miete ist das für die Überlassung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zu zahlende Entgelt. Der allgemeine Sprachgebrauch bezieht sich beim Begriff Miete ohne nähere Erläuterung zumeist auf die Immobilienmiete. In diesem Fall dient die Mietzahlung sowohl der angemessenen Vergütung des eingesetzten Kapitals als auch der Bildung von Rücklagen für die Instandsetzung. Besonders im Wohnungsbau empfinden Mieter oft den an den Vermieter zu zahlenden Gesamtbetrag als Mieter, während sich dieser in Wirklichkeit aus der eigentlichen Miete und einer Vorauszahlung für Nebenkosten zusammensetzt. Auf Mieten für privat genutzte Räume fällt keine Umsatzsteuer an. Die Miete für Wohnungen und Grundstücke wird auch als Immobiliarmiete bezeichnet, während die Mietzahlungen für bewegliche Gegenstände auch Mobiliarmieten genannt werden.

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